Legal-Tech-Tool „Vertragen“ startet in Österreich

Von Redaktion

Während die österreichische Verwaltung international zu den Vorreitern in Sachen online-Information und online-Verfahrensführung zählt, steckt das Angebot an digitaler Rechtsberatung durch Rechtsanwälte hierzulande sinnbildlich noch in den Kinderschuhen.
Dies änderte sich kürzlich: Im September 2018 ging die Plattform Vertragen online. Sie erlaubt es Usern, Verträge einfacher und mittlerer Komplexität automatisiert zu erstellen. Dabei stehen Nutzern momentan über 40 Vertragstypen zur Verfügung. User werden nach erfolgter Wahl eines geeigneten Vertrag über zentrale rechtliche Aspekte informiert und durch ein Frage-Antwort-Schema geleitet, auf dessen Grundlage vollautomatisiert ein geeigneter Vertrag erstellt wird. Hierfür stehen mehrere hundert Vertragsklauseln zur Verfügung, die aufgrund der Informationen des Nutzers ausgesucht, angepasst und in ein stimmiges Verhältnis zueinander gesetzt werden. Dieser Ansatz der Rechtsberatung ist dem österreichischen Markt bisher noch kaum bekannt.
Vertragen richtet sich einerseits an kostensensible Kunden wie etwa Startups und Kleinunternehmen, die nur über bescheidene Budgets für die Beiziehung externer Beratung verfügen, und Bürger, die sich fundierte Rechtsberatung durch Rechtsanwälte zu branchenüblichen Stundensätzen nicht leisten könnten. Vertragen steht aber auch Rechtsabteilungen, Unternehmensjuristen und Beratern offen, die hier die Möglichkeit erhalten, spezifische Rechtsdokumente zu attraktiven Preisen zuzukaufen.
Vertragen wurde durch Juristen der Schmelz Rechtsanwälte OG federführend mitentwickelt. Dem Launching der Plattform ging eine rund neunmonatige Programmierphase voraus, in der ein vierköpfiges Kernteam mehrere tausend Arbeitsstunden aufbrachten, um Usern einen besonders einfachen Zugang zum Recht zu bieten. Bei aller aufgewendeter Zeit und Mühe bleibt dennoch festzustellen, dass das menschliche Gehirn Computern noch immer überlegen ist: Ungewöhnliche Sachverhalte und komplexe Verträge und Rechtsdokumente sollten daher weiterhin in die Hände eines physischen Rechtsanwalts gelegt werden.

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