Kostenfalle Smartphone-Vertrag: Auf welche Punkte müssen Verbraucher achten?

Von Redaktion

Vielen Smartphone-Nutzern ist es ein wahrer Graus, sich mit dem Kleingedruckten in ihrem Mobilfunkvertrag zu beschäftigen. Dennoch wäre es ein großer Fehler, diesem nicht die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

Bei dem Smartphone-Vertrag steckt der Teufel nämlich häufig im Detail. Werden bestimmte Punkte vernachlässigt, kann dies unangenehme finanzielle Überraschungen haben. Worauf also bei dem Abschluss des nächsten Handy-Vertrages unbedingt zu achten ist, um nicht in die Kostenfalle zu tappen, zeigt der folgende Beitrag.

Der Preis des Smartphones

Ihre Verträge vermarkten zahlreiche Mobilfunkanbieter heute mit Hilfe eines vergünstigten Smartphones. Für das Gerät müssen Verbraucher dann entweder einen einmaligen Betrag zahlen oder die Grundgebühr wird monatlich um einen gewissen Aufpreis für das Handy ergänzt.

Wie hoch die Kosten für das Smartphone ausfallen, ist sowohl von dem Tarif als auch von dem Modell abhängig. Günstige Tarife enthalten somit beispielsweise geringere Zuschüsse als kostspielige Flatrates. Dennoch ist es ein weit verbreiteter Fehler, anzunehmen, dass die Mobilfunkbetreiber die hochwertigen Smartphones damit quasi verschenken. In der Regel gleichen sich die Kosten im Laufe der Vertragslaufzeit wieder aus.

Aus diesem Grund sollte der Fokus immer darauf liegen, den günstigen Tarif zu finden, der zu den individuellen Bedürfnissen passt. Im nächsten Schritt ist der Preis des Wunsch-Smartphones im Handel zu prüfen. So lässt sich ausrechnen, ob das Angebot des Mobilfunkanbieters samt Handy tatsächlich attraktiv oder einfach nur überteuert ist.

Die versteckten Kosten

Viele Smartphone-Tarife scheinen auf den ersten Blick sehr kostengünstig. Anders sieht dies jedoch aus, wenn das Kleingedruckte studiert wird.

Zahlreiche Anbieter verlangen zum Beispiel eine Anschlussgebühr, um durch diese ihre Bearbeitungskosten zu decken. Grundsätzlich ist dies auch in Ordnung, allerdings kommt es hier auf ein gesundes Verhältnis an. Beträgt die Gebühr mehr als 20 oder 30 Euro, fällt die Anschlussgebühr bereits überdurchschnittlich hoch aus. Zudem lassen sich heute auch Anbieter finden, die auf eine solche Gebühr vollständig verzichten.

Aufpassen müssen Konsumenten vor allem bei der Servicepauschale.. Die Servicepauschale ist eine zusätzliche Gebühr, die zusätzlich zum Grundentgelt von Mobilfunk- und Festnetzanbietern (wie A1, Magenta, 3 und bob) berechnet wird. Normalerweise beläuft sie sich auf etwa 20 bis 35 Euro pro Jahr.

Aktuell läuft eine Verbandsklage von Konsumentenschützern gegen diese Gebühr, die von vielen Mobilfunkbetreibern erhoben wird

Hat die Verbandklage Erfolg (diese richtet sich gegen die entsprechenden Vertragsbestandteile zur Servicepauschale), dürfen die Mobilfunkanbieter aller Voraussicht nach zukünftig keine Servicepauschale mehr verrechnen. Das würde jedoch aus heutiger Sicht keine direkte Rückzahlung der schon geleisteten Gebühren bedeuten! Die Servicepauschale steht bereits seit Längerem zur Diskussion

Zur Rückforderung von solchen „Zusatzgebühren“ erging ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich im Jahr 2022 welches gezeigt hat, dass solche Servicepauschalen als unzulässiges Zusatzentgelt betrachtet, werden können, insbesondere wenn keine entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Dadurch werden die entsprechenden Vertragsklauseln und damit die Servicepauschale für nichtig erklärt.

Die Kooperationsrechtsanwälte des Prozessfinanzierers AdvoFin haben die rechtliche Situation sorgfältig geprüft und sind der Überzeugung, dass auch die von Mobilfunk- oder Festnetzanbietern erhobene Servicepauschale rechtswidrig sein könnte und damit zurückgefordert werden kann. Dies bedeutet, dass bis zu 300 Euro pro Vertrag an Servicepauschale zurückgefordert werden können (die Servicepauschale wurde in Österreich im Jahr 2011 eingeführt).

Kunden, die in der Vergangenheit bereits die Servicepauschale im Rahmen ihres Mobilfunkvertrages gezahlt haben, können auch selbst aktiv werden und sich dabei von einem Prozessfinanzierer unterstützen lassen. Dieser finanziert sämtliche Kosten, die in dem Zusammenhang anfallen − auch wenn das Verfahren entgegen den Erwartungen verloren wird – und kümmert sich auch um die gesamte Organisation der Rückforderung. Mehr Informationen dazu finden sich unter advofin.at/projekte-prozessfinanzierung/

Der Kostenvergleich

Unter den Anbietern von Handy-Tarif herrscht ein äußerst hoher Konkurrenzdruck. Deshalb überschlagen sich die Mobilfunkanbieter mit Rabattaktionen und Boni. Der Kunde kann so schnell den Überblick darüber verlieren, welcher Tarif sich nun tatsächlich für ihn am günstigsten zeigt.

Auf einen sorgfältigen Kostenvergleich vor der finalen Entscheidung für einen Smartphone-Vertrag sollte deshalb niemals verzichtet werden. Heutzutage erleichtern dies unabhängige Online-Vergleichsrechner bereits in hohem Maße.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang außerdem, das eigene Nutzungsverhalten anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit genau zu analysieren. Auf diese Weise lässt sich herausfinden, welche Leistungen in welchem Umfang wirklich benötigt werden.

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